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aus: Asphalt 12/2005; Lokalbeilage Celle.
"Vorsicht Falle"
In den vergangenen Monaten haben wir regelmäßig mit dieser Asphalt-Beilage über das neue Arbeitslosengeld II informiert. Die dabei entstandene Serie von Flyern ist unter www.erwerbslosenini-celle.de als pdf-Datei weiterhin verfügbar.
Falls Sie selbst nicht betroffen sind, möchten wir Sie bitten, diesen Flyer an Erwerbslose in Ihrem Bekanntenkreis weiterzugeben.
Volle Miete für sechs Monate
Auch wenn die Leistungsbehörde die Wohnungsmiete einer Bedarfsgemeinschaft für nicht angemessen hält, muss sie die tatsächlichen Mietkosten zunächst mal für sechs Monate übernehmen. Das Landessozialgericht in Celle hat am 4. Oktober 2005 ein entsprechendes Urteil des SG Oldenburg (S 47 AS 356/05 ER) in den Grundzügen bestätigt. In der Urteilsbegründung des LSG Celle heißt es: "Der Regelfall ist ... die Übernahme der Kosten für Unterkunft - im Fall der unangemessenen Höhe - für die Dauer von sechs Monaten. Die Regelung des § 22 Abs. 1 SGB II hat den Charakter einer sog Sollvorschrift, weil im Regelfall die Kosten für sechs Monate anzuerkennen sind. Dies bedeutet, dass die Behörde sich regelmäßig in bestimmter Weise verhalten soll, also auch unangemessene Unterkunftskosten für die Dauer von sechs Monaten in der Bedarfsberechnung anzuerkennen hat." Wenn also der Landkreis Celle kürzere Fristen ansetzen sollte, kann mit Hinweis auf diese Entscheidung begründet Widerspruch eingelegt werden.
Einkommensteuerrückzahlung ist Vermögenszufluss
Das Sozialgericht Leipzig hat in einer Entscheidung vom 16. August 2005 (S 9 405/05 ER) beschlossen: "Die Einkommensteuererstattung ist ... Vermögen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II." Eine Einkommensteuerrückzahlung gilt nach Auffassung des Gerichts also nicht als Einkommen. Die Konsequenz: Die Leistungen dürfen nicht gekürzt werden. Das SG Leipzig widerspricht damit der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts. Diese Entscheidung kann vor allem für Bedarfsgemeinschaften interessant sein, in denen ein Mitglied erwerbstätig ist.
Mietobergrenze in Wohngemeinschaften
Bei ALG II-Beziehern, die in Wohngemeinschaften leben, ist in der Frage der Angemessenheit der Mietkosten die Obergrenze für allein stehende Personen zugrunde zu legen. Die hat eindeutig noch einmal das Sozialgericht Osnabrück in einer Entscheidung vom 01.08.2005 (S 22 AS 243/05 ER) beschlossen. Der Leistungsträger hatte in der Tendenz die Auffassung vertreten, es müsse bei der Zwei-Personen-Wohngemeinschaft nur die Hälfte der Mietobergrenze für eine zweiköpfige Bedarfsgemeinschaft zahlen. Dem hat das Sozialgericht widersprochen. Auch wenn ein ALG II-Empfänger in einer Wohngemeinschaft lebt, sind die Mietkosten bis zu der Grenze zu zahlen, die er auch in einem eigenen Haushalt bekäme.
Darlehen für Lehrmaterialien
Die Anschaffung von Lehrmaterialien ist für ALG II-Haushalte eine gewaltige Hürde, weil zu Schuljahresbeginn auf einen Schlag für jedes Kind Kosten von 50-100 Euro anfallen können. Das Sozialgericht Hannover hat 31. August 2005 beschlossen (S 46 AS 531/05 ER), dass Eltern die Kosten für Lehrmaterialien als Darlehen erhalten können, wenn sie die Mittel anders nicht aufbringen können. Das Darlehen soll dann durch monatliche Aufrechnung in Höhe von bis zu 10 von Hundert der die Bedarfsgemeinschaft zu zahlenden Regelleistung getilgt werden.
Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 - Auszüge
2.6 Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV)
CDU, CSU und SPD bekennen sich nachdrücklich zur Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV). Die Betreuung der arbeitsfähigen ehemaligen Bezieher der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe aus einer Hand war und bleibt der richtige Weg.
Ein so komplexes und umfangreiches Reformvorhaben erfordert allerdings flexible Anpassungen und Verbesserungen. Wir werden daher durch detaillierte und passgenaue Veränderungen auf die Erfahrungen dieses Jahres reagieren und den gesamten Hartz IV Prozess optimieren.
* Wir haben uns darauf verständigt, den Empfehlungen des Ombudsrates zu folgen und vereinheitlichen die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Ost- und Westdeutschland. Die Regelleistung in den neuen Ländern steigt um 14 Euro monatlich.
*CDU, CSU und SPD sind sich einig, dass durch gesetzliche und untergesetzliche Änderungen die praktische Umsetzung der Hartz IV-Reform bereits kurzfristig optimiert werden muss. Durch organisatorische Maßnahmen innerhalb der Bundesagentur für Arbeit wird sichergestellt, dass die Interessen des Bundes an der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende gewahrt werden. Neben technischen Änderungen wird es auch im Leistungsrecht Veränderungen geben. ...
*Wir werden eine Präzisierung bei der Definition der Bedarfsgemeinschaft vornehmen. Künftig sollen unverheiratete, volljährige, unter 25jährige Kinder grundsätzlich in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen werden.
* Wir werden bei der Ausgestaltung des Schonvermögens neue Akzente zugunsten der Alterssicherung setzen. Dazu könnten künftig die Schonbeträge zur Alterssicherung angehoben und die bisherigen Freibeträge entsprechend abgesenkt werden.
* Unter 25jährige, die erstmals eine eigene Wohnung beziehen wollen, können künftig nur noch Leistungen erhalten, wenn sie vorher die Zustimmung des Leistungsträgers einholen. Damit wollen wir verhindern, dass Bedarfsgemeinschaften nur zu dem Zweck gegründet werden, um höhere Arbeitslosengeld-II-Ansprüche geltend zu machen.
* Wir werden die Definition eheähnlicher Partnerschaften und die Beweislastumkehr prüfen. ...
* Personen, deren Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, und die keine Arbeit auf dem regulären Arbeitsmarkt finden können, müssen eine Perspektive bekommen. Wir werden prüfen, ob und wie die Rahmenbedingungen so gestaltet werden können, dass auch für diese Menschen Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, die eine sinnvolle und den individuellen Möglichkeiten entsprechende Entfaltung zulassen.
* EU-Ausländer, die sich nur zum Zweck der Arbeitsuche in Deutschland aufhalten und vorher in Deutschland nicht gearbeitet haben, sollen künftig keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr haben.
* Junge Menschen, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe beziehen, sollen künftig aus diesen Systemen bedarfsdeckende Leistungen erhalten, so dass aufstockendes Arbeitslosengeld II nicht mehr erforderlich ist. ...
* Wir werden prüfen, ob beim Kinderzuschlag den Betroffenen ein Wahlrecht zwischen befristetem Zuschlag im Übergang vom Arbeitslosengeld zum Arbeitslosengeld II und dem Kinderzuschlag eingeräumt werden kann.
* Wir werden dem Leistungsmissbrauch energisch und konsequent entgegentreten. Das trägt dazu bei, die Bereitschaft zum solidarischen Ausgleich in unserer Gesellschaft für die wirklich Bedürftigen auf eine verlässliche Basis zu stellen. Hierzu zählt v.a.:
- CDU, CSU und SPD haben sich darauf verständigt, eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Leistungsempfänger zur Teilnahme an einer Telephonabfrage verpflichtet werden, in der die aktuellen Lebenssituationen überprüft werden.
- Die schon jetzt bestehenden Möglichkeiten zum Datenabgleich sollen noch konsequenter genutzt werden. Wir werden daher die gesetzliche Grundlage für eine Erweiterung des Datenabgleichs schaffen, um auch im Ausland existierende Konten und Depots von Leistungsbeziehern aufzudecken.
- Gemeinsam mit den Ländern werden wir prüfen, ob die Einrichtung eines Außendienstes bei den Arbeitsgemeinschaften und den zugelassenen kommunalen Trägern vorgesehen werden soll.
- Jedem Antragsteller soll verdeutlicht werden, dass in der Grundsicherung für Arbeitsuchende das Prinzip "Fördern und Fordern" vom Beginn der Antragsstellung an systematisch umgesetzt wird. Personen, die erstmals einen Antrag auf Leistungen stellen, sollen daher nach Prüfung der individuellen Situation Sofortangebote zur Aufnahme einer Beschäftigung oder Qualifizierung erhalten. Diese Maßnahmen können auch der Überprüfung der Arbeitswilligkeit dienen.
- Die Praxis hat gezeigt, dass die bisherigen Regelungen zu Sanktionen zu starr sind und eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene, angemessene Anwendung erschweren. Deshalb haben wir uns darauf verständigt, hier eine gesetzliche Änderung herbeizuführen.
- Gegenwärtig beziehen zahlreiche Personen Arbeitslosengeld II, obwohl sie nicht erwerbsfähig sind. Die Folge sind Mehrausgaben für den Bund und die Krankenkassen. Wir werden daher den Krankenkassen ein Beantragungsrecht bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit einräumen.
Insgesamt werden wir durch die vorgeschlagenen Maßnahmen und Verbesserungen bei Hartz IV 3,8 Mrd. Euro einsparen. Wir erreichen dies im Einzelnen durch folgende Veränderungen:
* Einführung eines grundsätzlichen Rückgriffsrechts für bis zu 25-jährige (0,5 Mrd. Euro).
* Einschränkung der Finanzierung des Erstwohnungsbezugs von Jugendlichen (0,1Mrd. Euro).
* Verbesserung der Verwaltungsabläufe und Organisationsstruktur von Hartz IV (1,2 Mrd. Euro).
* Reduzierung des Zahlbetrages für die gesetzliche Rentenversicherung von 78 Euro auf 40 Euro monatlich (2 Mrd. Euro). |
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