aus: Asphalt 11/2010; Lokalbeilage Celle.

"Vorsicht Falle"

In den vergangenen Monaten haben wir regelmäßig mit dieser Asphalt-Beilage über das neue Arbeitslosengeld II informiert. Die dabei entstandene Serie von Flyern ist unter www.erwerbslosenini-celle.de als pdf-Datei weiterhin verfügbar.

Falls Sie selbst nicht betroffen sind, möchten wir Sie bitten, diesen Flyer an Erwerbslose in Ihrem Bekanntenkreis weiterzugeben.

Diakonie fordert

Neuberechnung der Regelsätze

Nach Auffassung des Diakonisches Werk der EKD weist das Verfahren, mit dem die neuen Hartz-IV-Regelsätze ermittelt wurden, zahlreiche Schwächen auf. In einer Stellungnahme zu den "Referentenentwürfen der Bundesregierung zur Grundsicherung" kritisiert die Diakonie unter anderem, dass die Bemessungsgrundlage nach unten korrigiert wurde. "Man nimmt nicht mehr die unteren 20 Prozent der Einkommen als Grundlage für die Berechnung der Bedarfe von Erwachsenen, sondern nur noch die unteren 15 Prozent", erklärt Kerstin Griese, sozialpolitischer Vorstand im Diakonischen Werk der EKD.

Kritisch gesehen wird außerdem, dass viele Ausgaben willkürlich heraus gerechnet wurden: "Die neuen Regelsätze gehen davon aus, dass Hartz-IV-Empfänger keinen Tropfen Alkohol trinken, Grünpflanzen und Haustiere abschaffen und weder ein Fieberthermometer noch eine Küchenuhr brauchen. Das erscheint uns doch sehr realitätsfremd. Nicht nachvollziehbar ist für uns auch, dass weder Zuzahlungen beim Arzt oder im Krankenhaus noch medizinische Hilfsmittel bei der Berechnung berücksichtigt wurden."

Die Diakonie setzt sich weiter für den Ausbau einer weitgehend beitragsfreien sozialen und Bildungs-Infrastruktur für Kinder und Jugendliche ein. "Dies würde allen Familien mit geringem und ohne Einkommen zu Gute kommen", betont Griese.

Neben der Förderung durch pädagogische Einrichtungen halte die Diakonie eine personengebundene Förderung für notwendig. Kinder hätten eigene spezifische Bedarfe, die in den Regelsätzen berücksichtigt werden müssten. "Die Kinderregelsätze quasi einzufrieren und notwendige Leistungen in ein Gutscheinsystem für Nachhilfeunterricht, Mittagessen, Musik- und Sportangebote zu verlagern, erscheint uns nicht sinnvoll, so lange eine Stigmatisierung nicht ausgeschlossen werden kann und die praktische Umsetzung noch unklar ist", sagt Griese.

Die Diakonie vermisst im vorliegenden Referentenentwurf, dass die im Bundesverfassungsgerichtsurteil formulierte Kritik umgesetzt wird. Sie fordert daher eine Neuberechnung der Regelsätze. "Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung werden sozial benachteilige Menschen bereits zur Kasse gebeten. Die Kürzungen bei den arbeitsmarktpolitischen Integrationsleistungen, die Abschaffung der Rentenversicherungsbeiträge, die Streichung des Elterngeldes für Hartz-IV- Empfänger sowie die Einsparungen beim Wohngeld stehen in keiner Relation zu den Ausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder sowie die geringfügige Regelsatzerhöhung", erklärt Griese.

Die Stellungnahme der Diakonie zu den Referentenentwürfen der Bundesregierung zur Grundsicherung finden Sie auf der Diakonie-Homepage unter www.diakonie.de

5-Punkte-Plan gegen Kinderarmut

?Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf gute Bildung. Dies wird mit dem so genannten Bildungspaket nicht erreicht", erklären neun Organisationen und acht Wissenschaftler/-innen. Das Bündnis kritisiert die Intransparenz der Ermittlung der Hartz-IV-Kinderregelsätze im Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums und schlägt fünf Maßnahmen vor, um eine gerechte gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.

So fordert das Bündnis einen Runden Tisch gegen Kinderarmut, an dem alle maßgeblichen staatlichen und gesellschaftlichen Akteure beteiligt sind. "Bedauerlicherweise hat die Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht genutzt, um ein umfassendes Konzept gegen Kinderarmut vorzulegen. Die Bestimmung der neuen Kinderregelsätze weist erhebliche Mängel auf. Sie decken weder das Existenzminimum von Kindern noch wird durch die Neuregelung die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern sichergestellt", sagt Paula Honkanen-Schoberth, Bundesgeschäftsführerin des Kinderschutzbundes.

"Es wurde nicht begründet, warum einige Posten aus den Regelsätzen heraus gerechnet wurden und warum an einigen Stellen in die Statistikmethode eingegriffen wurde. Die Aufwendungen für Schulbedarfe, Freizeit- und Kulturausgaben, Mitgliedsbeiträge, Kitagebühren, Studien- und Prüfungsgebühren, Kosten für Mobiltelefone und ÖPNV etc. wurden aus den regelbedarfsrelevanten Ausgabepositionen herausgenommen oder zu gering veranschlagt. Hier fehlen uns klare, nachvollziehbare und transparente Begründungen. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar die Intransparenz bei der Berechnung der Regelsätze ausdrücklich kritisiert", führt Wolfgang Stadler, Vorsitzender des Vorstandes des AWO Bundesverbands, aus.

Auch das neue Bildungspaket sei nicht sachgerecht ermittelt worden. Das Bündnis fordert daher eine unabhängige Sachverständigenkommission aus Wissenschaftler/-innen, Wohlfahrtsverbänden und Sozialpartnern. Diese sollen die tatsächlichen Kosten einer gelingenden Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen berechnen.

"Die Höhe des Bildungspakets ist unzureichend und durch keinerlei Berechnung begründet. Am besten wäre ein Rechtsanspruch auf soziokulturelle Förderung im SGB VIII. Nur durch den flächendeckenden Ausbau der Bildungsinfrastruktur kann sichergestellt werden, dass alle Kinder und Jugendlichen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen", erläutert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter. Zudem sei die Chipkarten-/ Gutscheinlösung stigmatisierend, wenn sie nicht allen Kindern und Jugendlichen offen stehe.

Enttäuscht ist das Bündnis auch über die Ergebnisse zum Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung: "Diese Chance zur Armutsbekämpfung wurde nicht genutzt. Stattdessen wird die Kinderarmut mit der Streichung des Mindestelterngeldes für SGB-II Empfänger/-innen und der ausbleibenden Ausweitung des Kinderzuschlags noch vergrößert", so Christiane Reckmann vom Zukunftsforum Familie e.V. "Die Diskussion über Regelsätze reicht nicht. Wir brauchen ein Gesamtkonzept gegen Kinderarmut und perspektivisch eine existenzsichernde Kindergrundsicherung für alle Kinder."

Download - Positionspapier (230 KB): Befähigen statt bevormunden! 5-Punkte-Plan gegen Kinderarmut; unter: http://www.gew.de/Binaries/Binary67163/2010_10_19_Kinderregelsaetze_PosPapier%20endg.pdf

Zu wenig Hartz IV

ist schlecht für alle

Das Bündnis unabhängiger Erwerbslosen- und gewerkschaftlichen Netzwerken fordert die sofortige Anhebung der Eckregelleistung um mindestens 80 ?. Heute sieht Hartz IV für die Ernährung mit knapp 120 ? monatlich nur 3,94 ?? je Tag vor. Das reicht nicht für eine gesunde Ernährung. Für Mai 2007 hat das Dortmunder Institut für Kinderernährung (FKE) untersucht, was ein Mensch dazu benötigt. Ein in Größe und Gewicht durchschnittlicher Erwachsener braucht dazu bei ausreichender Bewegung mindestens 2.550 Kilokalorien. Unter Zugrundelegung von Mittelwerten von Discountern und Supermärkten kosten 1.000 Kilokalorien 2,55 ?. Für eine gesunde Ernährung braucht es mithin 6,50 ? täglich. Zugestanden werden mit 3,94 ? lediglich 1.545 Kilokalorien: das ist Mangelernährung per Gesetz.

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Mehr Fotos und die sehr guten Redebeiträge von der Erwerbslosendemonstration am 10.10. in Oldenburg finden sich unter

http://www.krach-statt-kohldampf.de

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Beratungsstelle für Arbeitslose, Fritzenwiese 7 (Mo. 14-18, Di. u. Mi. 9-12 Uhr und n. Vereinbarung) +

sozial in celle (sic!), Neustadt 23 (jeden 1. Do. 14.30-17 Uhr) - Tel.: 05141-3494244; e-mail: sic-celle@web.de