| aus: Asphalt 12/2010; Lokalbeilage Celle.
"Vorsicht Falle"
In den vergangenen Monaten haben wir regelmäßig mit dieser Asphalt-Beilage über das neue Arbeitslosengeld II informiert. Die dabei entstandene Serie von Flyern ist unter www.erwerbslosenini-celle.de als pdf-Datei weiterhin verfügbar.
Falls Sie selbst nicht betroffen sind, möchten wir Sie bitten, diesen Flyer an Erwerbslose in Ihrem Bekanntenkreis weiterzugeben.
Elterngeld mit Verlängerungsoption
Jetzt widerrufen
Der Bundestag hat am 28.10.2010 den Gesetzentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz 2011 mit der Mehrheit von Union und FDP beschlossen. Eine der in dem "Sparpaket" enthaltenen Maßnahmen ist der Wegfall des Elterngeldes für Arbeitslosengeld II-EmpfängerInnen. Ebenfalls geändert wird das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) - und zwar dahingehend, dass Elterngeld dem 1. Januar 2011 bei Bezug von Sozialleistungen nicht mehr wie bisher in Höhe von bis zu 300 Euro - bzw. 150 Euro bei Verlängerungsoption - anrechnungsfrei ist. (Einschränkung: Es bestand vorher eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.)
Für EmpfängerInnen von Elterngeld, die von der so genannten Verlängerungsoption Gebrauch gemacht hatten, also die Variante 150 Euro für 24 Monate gewählt hatten, besteht jetzt die Möglichkeit dies zu widerrufen. Damit lässt sich die Anrechnung des Elterngeldes auf das ALG II vermeiden. Die zweiten Raten (halbierter Teil auf Grund der Verlängerung) des Elterngeldes werden in diesen Fällen für die bereits gezahlten Elterngeldmonate in einer Summe nachgezahlt.
Die Bundesagentur für Arbeit hat hierzu bekannt gegeben, dass die sich daraus ergebende Elterngeldnachzahlung von bis zu 150 Euro für jeden nachgezahlten Elterngeldmonat nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist.
Laut Elterngeldrichtlinie ist ein Widerruf der Verlängerungsoption möglich: "Der Widerruf ist jederzeit auch für die Vergangenheit möglich; die danach noch offenen Teilbeträge werden in einer Summe nachgezahlt." Wird die Verlängerungsmöglichkeit widerrufen, kommt es zur Nachzahlung der Beträge, die auf Grund der Inanspruchnahme der Verlängerungsmöglichkeit zunächst nicht ausgezahlt wurden, also der 2. Raten.
Beispiel: Elterngeldbezug vom Dezember 2009 bis November 2010 in Höhe von mtl. 150 Euro. Aufgrund des Widerrufs der Verlängerungsoption im November 2010 wird Elterngeld für die Monate Dezember 2009 bis November 2010 (12 x 150 Euro) in Höhe von 1.800 Euro nachgezahlt.
Für die Nachzahlung der zunächst nicht ausgezahlten Beträge (2. Raten) bleiben für jeden Lebensmonat, für den eine Nachzahlung erfolgt, jeweils bis zu 150 Euro (Differenz regulärer freigestellter Betrag zu freigestelltem Betrag bei Verlängerungsoption) aus der Nachzahlung anrechnungsfrei. Der Leistungsberechtigte ist so zu stellen, als hätte er von Beginn an das volle Elterngeld bezogen.
Fortsetzung Beispiel: Die Nachzahlung für die Monate Dezember 2009 bis November 2010 in Höhe von 1.800 Euro ist nicht auf den ALG II-Anspruch anzurechnen.
Also: Betroffene sollten schnellstmöglich und schriftlich die Verlängerungsmöglichkeit widerrufen und die Nachzahlung noch im Dezember 2010 beantragen.
Bundesrechnungshof kritisiert Ein-Euro-Jobs
In seinem Bericht zur "Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende" stellte der Bundesrechnungshof ein vernichtendes Zeugnis über die sogenannten "Ein-Euro-Jobs" (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) aus. Sie würden lediglich normale Arbeitsverhältnisse verdrängen, statt Erwerbslose zurück auf den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. In mehr als der Hälfte der Fälle erkannte der Bundesrechungshof keine zusätzliche Tätigkeit im Interesse der Allgemeinheit, sondern sah sie im Gegenteil sogar in Konkurrenz zu ungeförderten Unternehmen. So wurden Langzeitarbeitslose z.B. eingesetzt, um illegalen Müll zu beseitigen oder beim Umzug eines städtischen Bauhofs zu helfen.
Mit den meisten Fällen würde nur versucht, Personalmängel zu kompensieren oder mit Hilfe der Ein-Euro-Jobber sogar reguläre Arbeitsplätze zu streichen. Der Bundesrechnungshof sah weiter bei zwei Dritteln der so beschäftigten Hartz IV-EmpfängerInnen keinerlei "messbare Integrationsfortschritte".
Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch eine im November vorgestellte Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), für die die Erwerbsverläufe von 160.000 Empfängern von Arbeitslosengeld II ausgewertet wurden. Ergebnis: Hartz IV-EmpfängerInnen, die einen sogenannten Ein-Euro-Job annehmen, erreichen nach einem Jahr seltener eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als vergleichbare Langzeitarbeitslose ohne Ein-Euro-Job.
Um die Wirkungen der Ein-Euro-Jobs auf die Beschäftigungschancen festzustellen, haben die Forscher errechnet, wie viele Personen, die in den ersten vier Monaten nach Beginn von Hartz IV-Leistungen einen Ein-Euro-Job annehmen, zwölf Monate später sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Die Ergebnisse vergleichen sie mit den Beschäftigungserfolgen von LeistungsempfängerInnen, die keinem Ein-Euro-Job nachgehen, aber bei allen anderen wesentlichen Eigenschaften weitestgehend ähnlich sind. Die Studie betrachtet Hartz IV-EmpfängerInnen, die im Jahr 2006 neu Arbeitslosengeld II bezogen.
Der Nachteil der Ein-Euro-JobberInnen bei der regulären Beschäftigung zeigt sich quer durch die Bevölkerung. Am stärksten sind die Effekte bei Männern ohne Migrationshintergrund. Bei ihnen ist die Rate der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ein Jahr nach Beginn des Ein-Euro-Jobs 3,1 Prozentpunkte niedriger als in der Vergleichsgruppe. Mehrere Faktoren könnten den durchweg negativen Befund erklären. Eventuell gehen die im Ein-Euro-Job vermittelten Qualifikationen an den Erfordernissen des ersten Arbeitsmarktes vorbei. Auch könnten die Ein-Euro-Jobs Langzeitarbeitslose stigmatisieren, wenn die Arbeitgeber diese Tätigkeit als Indiz für eine mangelnde Beschäftigungsfähigkeit ansehen.
Imerhin: Das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, hat sich kritisch zum massenhaften Einsatz von Ein- Euro-Jobs geäußert. Sie sollten "als Mittel zum Zweck und nicht als Zwangsmaßnahme verstanden werden". Man könne mit ihm darüber reden, "aus den Ein-Euro-Jobs eine freiwillige Sache zu machen".
http://www.zew.de/de/topthemen/meldung_show.php?LFDNR=1578&KATEGORIE=2
"Krach schlagen statt Kohldampf schieben"
Am Dienstag, den 7. Dezember, 19.30 Uhr sind mit Michael Bättig und Roman Langner zwei Mitarbeiter der Oldenburger Erwerbslosenberatung "also" in Celle. Diese Initiative hatte die Demonstration "Krach schlagen statt Kohldampf schieben" initiiert. Thema der Veranstaltung im Bunten Haus wird sein: "Zur Geschichte, Stand und Perspektiven der Erwerbslosenbewegung in Deutschland". Der Eintritt ist frei.
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Beratungsstelle für Arbeitslose, Fritzenwiese 7 (Mo. 14-18, Di. u. Mi. 9-12 Uhr und n. Vereinbarung) +
sozial in celle (sic!), Neustadt 23 (jeden 1. Do. 14.30-17 Uhr) - Tel.: 05141-3494244; e-mail: sic-celle@web.de |