aus: Asphalt 02/2011; Lokalbeilage Celle.

"Vorsicht Falle"

In den vergangenen Monaten haben wir regelmäßig mit dieser Asphalt-Beilage über das neue Arbeitslosengeld II informiert. Die dabei entstandene Serie von Flyern ist unter www.erwerbslosenini-celle.de als pdf-Datei weiterhin verfügbar.

Falls Sie selbst nicht betroffen sind, möchten wir Sie bitten, diesen Flyer an Erwerbslose in Ihrem Bekanntenkreis weiterzugeben.

Heizkostenabrechnung 2010

Hoher Verbrauch, hohe Kosten - aber was wird erstattet?

Die Heizkosten sind im Jahr 2010 drastisch gestiegen, hohe Nachzahlungen stehen an. Die Ursache: Der frostige Start ins vergangene Jahr und der frühe Wintereinbruch im Dezember. Der Energiedienstleister TECHEM geht davon aus, dass der Heizenergieverbrauch allein von Oktober bis Dezember 2010 im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent angestiegen ist. Kein Wunder: Der Dezember war der kälteste seit 40 Jahren. - Bei den Haushalten, die mit Öl heizen, kam eine Erhöhung der Brennstoffpreise hinzu: Um 22 Prozent ist der Ölpreis laut Techem 2010 im Vergleich zu 2009 gestiegen - das ergibt unterm Strich um 30 bis 50 Prozent höhere Nachzahlungen.

EmpfängerInnen von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) können sich nach allen Erfahrungen der letzten Jahre deshalb wieder auf Konflikte mit dem Leistungsträger, also hier dem Landkreis Celle, einrichten.

Gemäß § 22 Abs. 1 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Die Frage der "Angemessenheit" wird dabei immer wieder zum Streitfall. Ein wenig Ruhe war eingekehrt, nachdem der Landkreis sich seit gut einem Jahr auf den bundesweiten Heizspiegel bezieht. Zuletzt hieß es deshalb immer in den Bescheiden: "Der Heizkostenberechnung liegt der bundesweite Heizspiegel zugrunde."

Das Problem der aktuellen Heizkostenabrechnung: Der gültige Heizspiegel ist vom Mai 2010 und berücksichtigt nicht die extremen Kälteverhältnisse. Bisher (15.01.2011) hat der Landkreis Celle nicht bekannt gegeben, wie er mit dieser Situation umgehen will. Wir können deshalb zunächst nur folgendes raten:

Wenn Heizkostennachzahlungen also mit Verweis auf den Heizspiegel 2010 nicht anerkannt werden, sollten Betroffene in jedem Fall fristgerecht Widerspruch einlegen. Wahrscheinlich wird es ziemlich schnell von Seiten des Sozialgerichts Lüneburg Entscheidungen im Einstweiligen Anordnungsverfahren geben; darüber werden wir im nächsten Flyer berichten. Wir gehen davon aus, dass der Leistungsträger die kältebedingten Heizkostenerhöhungen in jedem Fall übernehmen muss.

Krankenkassen

Zusatzbeitrag und Hartz IV

Grundsätzlich sind Hartz IV BezieherInnen von den Zusatzbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen befreit. Das gilt allerdings nur solange, bis der "durchschnittliche Zusatzbeitrag" aller Krankenkassen nicht überschritten ist. Verlangt eine Krankenkasse einen höheren Zusatzbeitrag als den durchschnittlichen, müssen BezieherInnen von Hartz IV Leistungen die Differenz vom Regelsatz begleichen, sofern die Kasse in ihrer Satzung eine grundsätzliche Befreiung nicht einschließt. Das Tückische: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt derzeit Null Euro. Das liegt daran, dass durch die Beitragserhöhungen beinahe alle Krankenkassen von zusätzlichen Beiträgen abgesehen haben.

Insgesamt 13 Krankenkassen erheben aber auch 2011 einen Zusatzbeitrag. Dessen durchschnittliche Höhe liegt derzeit bei acht Euro. Das bedeutet, dass Hartz IV Betroffene diesen Pauschalbetrag entrichten müssen, sofern die Kasse nicht einen Zusatz in ihre Satzung aufnimmt, mit dem grundsätzlich Arbeitslosengeld II-BezieherInnen befreit werden. Das aber haben bisher nur drei der 13 Kassen angekündigt. Da alle Kassen, die derzeit einen Zusatzbeitrag verlangen, diesen schon im letzten Jahr eingeführt haben, können Betroffene auch nicht von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Denn dieser gilt nur dann, wenn die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht oder neu einführt.

Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-manche-kassen-erheben-zusatzbeitrag-540911.php

Präsidentin des SG Berlin:

Klagewelle ist keine Wutwelle

Ansprache der Präsidentin des Sozialgerichts Berlin, Frau Sabine Schudoma, anlässlich der Jahrespressekonferenz am 11.01.2011:

"[...] Meine Damen und Herren, seit der Hartz IV-Reform erreicht die Klagewelle Jahr für Jahr neue Rekordmarken. [...] Alle Zahlen aber versperren uns nicht den Blick für den wesentlichen Punkt: Hinter jedem Fall steckt ein Mensch. Ein Mensch mit einem konkreten Problem, das für ihn bisher nicht zufriedenstellend gelöst worden ist. Die Bandbreite der Fragen, deretwegen die Menschen in Berlin das Sozialgericht anrufen, ist breit.

Bemerkenswert ist der starke Widerspruch zwischen den Themen, die die Diskussion im politischen Raum dominieren, und den Sorgen, die den Klägern am Sozialgericht unter den Nägeln brennen. Die Hartz IV-Klagewelle ist keine Wutwelle. Am Sozialgericht entlädt sich nicht eine allgemeine Empörung über "die da oben". Nein, die Kläger haben konkret greifbare Anliegen aus ihrem Alltag: Muss das Jobcenter meine Stromschulden übernehmen? Warum kriege ich während der Ausbildung keine Leistungen? Ist es richtig, dass die Betriebskostennachzahlung auf meinen Anspruch angerechnet wird?

Rund 2/3 aller Fälle betreffen folgende Punkte:

* die Anrechnung von Einkommen auf Leistungen

* die Kosten der Unterkunft

* die Verletzung gesetzlicher Fristen zur Bearbeitung von Anträgen und Widersprüchen durch die Jobcenter (sogenannte Untätigkeitsklagen)

* die Rückforderung zuviel bewilligter Leistungen

* die Leistungskürzung aufgrund von Sanktionen.

Unmissverständlich klarstellen möchte ich noch einen weiteren Punkt: Anders als in Teilen der Öffentlichkeit gern verbreitet, zeigt meine tägliche Erfahrung: Fälle von Sozialbetrug sind die krasse Ausnahme. Schlagzeilen von Abzockern verzerren die Realität. Und die wenigen, die tatsächlich versuchen, Behörden und Gericht zu täuschen, verlassen unser Haus um eine Erfahrung reicher: Auch am Sozialgericht kennt man das Strafgesetzbuch.

Seit Jahren hoch ist die Hartz IV-Erfolgsquote. Im Allgemeinen enden am Sozialgericht rund 2/3 der Klageverfahren ohne Erfolg für die Kläger. Nur 1/3 der Kläger erzielt zumindest einen Teilerfolg. Ganz anders bei Hartz IV: Die Hälfte der Hartz IV-Klagen ist zumindest teilweise berechtigt. Völlig unverständlich ist daher, wenn von Teilen der Politik ausgerechnet die hohe Zahl der Hartz IV-Verfahren als Argument für die Einführung von Gerichtsgebühren ins Feld geführt wird. Deutlich wird vielmehr: Der freie Zugang zur Justiz ist wichtiger denn je. Nicht die Gerichtsgebühr für Kläger, nein, die Wiedereinführung einer Gerichtsgebühr für Jobcenter könnte einen wirkungsvollen Anreiz zur außergerichtlichen Streitbeilegung schaffen! [...]

Meine Damen und Herren, eine Erfolgsquote von 50 % ist ein klares Signal an die Politik: Vergesst die Praxis nicht! Jedes Gesetz ist nur so gut, wie seine Umsetzung in der Praxis. [...] Wer den Behörden immer mehr Aufgaben auferlegt - ich nenne nur das Stichwort "Bildungspaket" - muss auch für entsprechende Ausstattung sorgen. Weniger Bürokratie, bessere Software, mehr Zeit für den Einzelfall - das wären Schritte in die richtige Richtung. Immer noch werfen manche Bescheide mehr Fragen auf, als sie beantworten. Allzu oft werden Bearbeitungsfristen nicht eingehalten. [...]

Um die Einzelheiten der Hartz IV-Reform wird zurzeit noch heftig gestritten. Wie auch immer das Endergebnis aussehen wird: Ein Rückgang der Klagezahlen ist nicht in Sicht. Die Folgen der Reform werden uns noch lange in Atem halten. [...]"

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Beratungsstelle für Arbeitslose, Fritzenwiese 7 (Mo. 14-18, Di. u. Mi. 9-12 Uhr und n. Vereinbarung) +

sozial in celle (sic!), Neustadt 23 (jeden 1. Do. 14.30-17 Uhr) - Tel.: 05141-3494244; e-mail: sic-celle@web.de