aus: Asphalt 04/2011; Lokalbeilage Celle.

"Vorsicht Falle"

In den vergangenen Monaten haben wir regelmäßig mit dieser Asphalt-Beilage über das neue Arbeitslosengeld II informiert. Die dabei entstandene Serie von Flyern ist unter www.erwerbslosenini-celle.de als pdf-Datei weiterhin verfügbar.

Falls Sie selbst nicht betroffen sind, möchten wir Sie bitten, diesen Flyer an Erwerbslose in Ihrem Bekanntenkreis weiterzugeben.

Bildungspaket

Nachzahlung sichern!

Leistungen für Kinder beantragen!

Sie beziehen Hartz IV, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Sozialhilfe und haben mindestens ein Kind? Dann sollten Sie möglichst schnell die neuen Leistungen für Kinder und Jugendliche beantragen. Denn ohne Antrag gibt es auch keine Leistung.

Ganz wichtig: Wenn Sie bestimmte Fristen einhalten, dann bekommen Sie auch noch eine Nachzahlung für die Monate Januar bis März. Und zwar sogar als Geldleistung und nicht als Gutschein! Dabei geht es um richtig viel Geld, das Sie nicht verschenken sollten!

Zuschuss zum Mittagessen in Schulen u. Kitas

Nachzahlung für Januar bis März: pro Kind 78 Euro! Bedingung: In der Schule, Kita oder im Hort muss ein gemeinschaftliches Mittagessen angeboten werden. Ein Nachweis, dass Ihr Kind dort auch gegessen hat, ist nicht erforderlich.

Zuschuss für Vereinsbeiträge, Musikunterricht oder Ähnliches

Nachzahlung für Januar bis März: pro Kind 30 Euro! Bedingung: Keine! Sie brauchen nicht nachzuweisen, dass Ihr Kind bereits entsprechende Angebote genutzt hat.

Zuschuss für Schulausflüge, Lernförderung

Wenn Sie belegen können, dass Sie seit Januar bereits Ausgaben für Schul- oder Kita-Ausflüge oder für Lernförderung (Nachhilfe) hatten, dann erhalten Sie das Geld erstattet. Bei der Nachhilfe gelten spezielle Regelungen. Erkundigen Sie sich am besten bei der Schule. - Die bis hierher genannten Leistungen werden zukünftig nur noch als Gutschein gewährt oder direkt an den Anbieter (z.B. Sportverein) überwiesen.

Zuschuss zur Schülerbeförderung

Ist Ihr Kind auf Bus oder Bahn angewiesen, um zur Schule zu kommen? Dann bekommen Sie die Fahrtkosten erstattet, wenn niemand anders die Kosten übernimmt und es Ihnen nicht zugemutet werden kann, die Kosten selbst zu tragen. Dies gilt für Fahrtkosten, die seit Jahresbeginn angefallen sind.

Wie stelle ich einen Antrag?

BezieherInnen von Wohngeld und BezieherInnen des Kinderzuschlags müssen den Antrag bei der Familienkasse der Arbeitsagentur stellen, also bei der Stelle, die auch das Kindergeld auszahlt. Der Antrag muss spätestens am 31. Mai bei der Familienkasse eingegangen sein! Hartz-IV-BezieherInnen müssen den Antrag bei ihrem Jobcenter stellen, BezieherInnen von Sozialhilfe beim Sozialamt. Für beide Gruppen gilt eine verschärfte Frist: Anträge müssen spätestens am 30. April bei den Ämtern sein. Um die Frist einzuhalten, müssen Sie zunächst nicht die Formulare der Ämter ausfüllen. Wichtig ist, dass Sie überhaupt einen Antrag stellen – egal in welcher Form. Verwenden Sie einfach das Musterschreiben hier auf der Rückseite. [Dieser Mustertext wurde von Martin Bongards, Projekt ?Vernetzung der Sozialberatung? (ver.di Hessen) entwickelt.]

Lernförderung (Nachhilfe) muss extra beantragt werden – mit einer Empfehlung der Schule.

Quelle: http://www.erwerbslos.de/

MUSTERANTRAG

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Vorname, Name

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Straße

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PLZ, Ort

An

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Antrag auf Nachzahlung und Bewilligung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

Hiermit beantragen wir ____________________________ und ________________________________

[Einfügen: Namen der volljährigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft]

uns für unsere Kinder __________________________ und ___________________________________

[Einfügen: Namen der minderjährigen Kinder]

folgende Leistungen zu bewilligen bzw. nachzuzahlen:

Wir beantragen die Übernahme der Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung seit dem 1.1.2011 in Form einer Geldleistung bis zur Einführung von Gutscheinen und die Weiterbewilligung für 2011. Es sind pro Monat und Kind 26 Euro zu bewilligen.

Wir beantragen die Kostenübernahme der Schülermonatskarten für unsere Kinder in Höhe von ________ und ________Euro [Einfügen: Kosten der Fahrkarten] sowie die Erstattung der seit Jahresbeginn bereits angefallenen Kosten in Höhe von ________ Euro.

Wir beantragen die Übernahme der Kosten für Vereinsmitgliedschaften und Ähnlichem seit dem 1.1.2011 in Form einer Geldleistung bis zur Einführung von Gutscheinen und die Weiterbewilligung für 2011. Es sind pro Monat und Kind 10 Euro zu bewilligen.

Für schon stattgefundene Schul- bzw. Kita-Ausflüge sind uns seit dem 1.1.2011 Kosten entstanden in Höhe von ________ Euro. Wir beantragen die Erstattung dieser Kosten.

Mit freundlichen Grüßen

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[Unterschriften aller volljährigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft]

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Beratungsstelle für Arbeitslose, Fritzenwiese 7 (Mo. 14-18, Di. u. Mi. 9-12 Uhr und n. Vereinbarung) +

sozial in celle (sic!), Neustadt 23 (jeden 1. Do. 14.30-17 Uhr) - Tel.: 05141-3494244; e-mail: sic-celle@web.de