aus: Asphalt 07/2011; Lokalbeilage Celle.

"Vorsicht Falle"

In den vergangenen Monaten haben wir regelmäßig mit dieser Asphalt-Beilage über das neue Arbeitslosengeld II informiert. Die dabei entstandene Serie von Flyern ist unter www.erwerbslosenini-celle.de als pdf-Datei weiterhin verfügbar.

Falls Sie selbst nicht betroffen sind, möchten wir Sie bitten, diesen Flyer an Erwerbslose in Ihrem Bekanntenkreis weiterzugeben.

Bildungspaket

auch für Asylsuchende

Das Niedersächsische Innenministerium ermöglicht die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Bildungspaket auch für alle Asylsuchenden. Diese erfreuliche Entscheidung lässt sich einem Erlass des MI vom 12.05.2011 entnehmen. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: "Da ich die Erfolgsaussichten gerichtlicher Verfahren bei Ablehnung der Leistungen für Bildung und Teilhabe für nach § 3 [AsylbLG] leistungsberechtigte Kinder als relativ gering einschätze, wird eine fachaufsichtliche Beanstandung nicht erfolgen, wenn beantragte Leistungen zunächst in entsprechender Anwendung des § 6 AsylbLG gewährt werden." Im Rahmen der anstehenden Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes werde die Einbeziehung von Asylbewerberkindern später ohnehin geregelt, so die Überlegung des MI.

Wir möchten LeserInnen dieses Infoblattes bitten, ihnen bekannte Asylsuchende auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

Näheres zum Bildungspaket gibt es u.a. hier http://www.bildungspaket.bmas.de/

Ein verständlicher LEITFADEN

Aus den Fragen, die in der alltäglichen Beratungspraxis auftauchen, entstehen regelmäßig aktuelle Auflagen des Leitfadens

WIE SICHERE ICH MEINEN LEBENSUNTERHALT?

- ARBEITSLOSENGELD II - SOZIALHILFE - GRUNDSICHERUNG

Dieser Leitfaden ist kein komplizierter Kommentar zu den komplizierten Sozialgesetzen, sondern gibt in einfacher und verständlicher Sprache Auskünfte über Rechte und die wichtigsten Fragen rund um die Sozialleistungen - sowohl für Leistungsberechtigte als auch für "Profis".

Der Leitfaden ist jetzt in der 4. Auflage erhältlich und beinhaltet alle neuen Regelungen und ist damit auf aktuellem Stand.

Bestellung über:

info@widerspruch-sozialberatung.de

Preis: 10,- EUR (zzgl. 1,20 EUR Versandkosten)

Diakonie gegen starre Sanktionsregelungen für Hartz-IV-EmpfängerInnen

Die Diakonie fordert, insbesondere die verschärften Sanktionsmöglichkeiten für junge Menschen zu streichen. "In unserer Beratungspraxis beobachten wir immer wieder, dass sich junge Erwachsene nach der Streichung von Leistungen zurückziehen und mit Förderangeboten nicht mehr erreicht werden können", sagt Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier anlässlich der Anhörung im Bundestag zu Sanktionen gegen Arbeitssuchende im Juni.

Betroffene junge Menschen konzentrierten sich nur noch auf das alltägliche Überleben, gerieten in Wohnungslosigkeit, entwickelten Suchtprobleme und verlören letztendlich das Vertrauen in staatliche Hilfen. "Diese frühe Ausgrenzung hat fatale Folgen. Es fehlt den jungen Menschen an Lebensperspektiven jenseits des Hartz-IV-Bezuges. Gerade diese Altersgruppe braucht aber häufig noch viel Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung", betont Stockmeier.

Sanktionen dürfen nach Ansicht der Diakonie generell nicht dazu führen, dass das Existenzminimum längere Zeit nicht gesichert ist. "Die Miete und der Grundbedarf müssen sicher sein", erklärt der Diakonie-Präsident. "Die jetzigen Sanktionsregelungen sind viel zu starr. Sie müssen wesentlich differenzierter angewendet werden können und bei Verhaltensänderungen muss es möglich sein, sie auch wieder zurückzunehmen."

Weiterhin kritisiert die Diakonie die derzeitige Praxis der Beratung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Sie entspreche vielfach nicht der erforderlichen Qualität, um Willkür bei der Verhängung von Sanktionen zu vermeiden. Zwingend erforderlich sind nach der Ansicht der Diakonie vor allem die Schulung und Qualifizierung der Fallmanager und Sachbearbeiter sowie deutlich mehr personelle und finanzielle Ressourcen für den einzelnen Hilfebedürftigen.

Hier finden Sie den Wortlaut der Stellungnahme der Diakonie. (www.diakonie.de/stellungnahmen)

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Beratungsstelle für Arbeitslose, Fritzenwiese 7 (Mo. 14-18, Di. u. Mi. 9-12 Uhr und n. Vereinbarung) +

sozial in celle (sic!), Neustadt 23 (jeden 1. Do. 14.30-17 Uhr) - Tel.: 05141-3494244; e-mail: sic-celle@web.de